Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach BGV A1
4 Doppelstunden - alle 2 Jahre
Aus dem Inhalt der Fortbildung (nach BGV A1)
- Prüfen der Vitalfunktionen / Störungen des Bewusstseins
- Störungen von Atmung und Kreislauf (Herzinfarkt, Schlaganfall...)
- Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
- Bauchverletzungen / Wunden / bedrohliche Blutungen/Schock
- Verbrennungen / thermische Schäden
- Vergiftungen / Verätzungen
- Unfälle durch elektrischen Strom
- Frühdefibrillation in der betrieblichen ersten Hilfe
Die Kosten der Lehrgänge für die Aus- und Fortbildungen Ihrer betrieblichen Ersthelfer werden von den
Unfallversicherungsträgern (UKV) oder Berufsgenossenschaften (BG) auf Antrag übernommen.
Die Formalitäten hierfür übernehmen wir gerne für Sie.