Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach BGV A1

4 Doppelstunden - alle 2 Jahre

Aus dem Inhalt der Fortbildung (nach BGV A1)

  • Prüfen der Vitalfunktionen / Störungen des Bewusstseins
  • Störungen von Atmung und Kreislauf (Herzinfarkt, Schlaganfall...)
  • Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
  • Bauchverletzungen / Wunden / bedrohliche Blutungen/Schock
  • Verbrennungen / thermische Schäden
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Unfälle durch elektrischen Strom
  • Frühdefibrillation in der betrieblichen ersten Hilfe


Die Kosten der Lehrgänge für die Aus- und Fortbildungen Ihrer betrieblichen Ersthelfer werden von den Unfallversicherungsträgern (UKV) oder Berufsgenossenschaften (BG) auf Antrag übernommen.

Die Formalitäten hierfür übernehmen wir gerne für Sie.