Betriebliche Brandschutzhelfer

Ausbildung nach § 10 ArbSchG, zur Erfüllung der Vorgaben nach ASR A2.2

Brände verursachen nicht nur Personen- und Vermögensschäden, sondern können auch die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Vermeidung schwerer Brände hängt im Wesentlichen von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen ab.

 

Weil wirksamer Brandschutz hohe Anforderung an alle Beteiligten stellt, ist hier ein besonderes Maß an Kompetenz erfoderlich. Diese Kompetenz erwerben Sie und Ihre Mitarbeiter mit unseren Brandschutzlehrgängen:



 

Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer

 

 

Fortbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer

 

 

Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern

 

 

Die Kombination mit Semiaren aus der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung ist problemlos möglich!

 

Sie sparen Zeit und Geld, da Sie Ihre Mitarbeiter nur einmal freistellen müssen und sich die Seminarzeiten verkürzen!

 

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!