Aktuelles

Kostenübernahme der BGW für die Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung

Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.

 

In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen.

 

Zur Schulung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von der BGW ausschließlich zwei Kursarten bezahlt: die Ausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung. Die Kosten für alle anderen Erste-Hilfe-Kurse werden nicht von der BGW übernommen.

 

Erste-Hilfe-Ausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen nur von zugelassenen Anbietern - den sogenannten ermächtigten Stellen - durchgeführt werden. Die Grundausbildung richtet sich an medizinische Laien, die durch Besuch des Kurses in die Lage versetzt werden sollen, bei einem Arbeitsunfall im Kollegenkreis alles Notwendige und Richtige zu veranlassen.

Das Erste-Hilfe-Training bietet neben einer Wissensauffrischung auch Raum für optionale Themen wie besondere Verletzungssituationen oder andere zielgruppenspezifische Fragestellungen.

 

Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste Hilfe-Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und Ersthelferinnen übernimmt die BGW in vielen Fällen.

 

Komfortables Online-Abrechnungsverfahren

 

Mithilfe eines neuen Online-Verfahrens lässt sich schnell und unkompliziert überprüfen, ob für die vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist. Damit ist aber auch eine Umstellung für die Betriebe verbunden: Sie müssen das neue Verfahren verpflichtend nutzen, bevor sie jemanden zur Schulung anmelden. Der Vorteil ist, dass sie am Ende der Online-Prüfung direkt eine ausgefüllte Liste der Teilnehmenden erhalten. Diese können Sie ausdrucken und der Ausbildungsstelle vorlegen. Die ausgedruckte Liste der Teilnehmenden ist die Kostenzusage der BGW für die angegebenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

Erste-Hilfe-Ausbildung: Wie Betriebe jetzt vorgehen

 

  1. Kontakt mit Ausbildungsstätte aufnehmen und Termin finden
  2. Personen für die Schulung festlegen
  3. 10-stellige Mitgliedsnummer bei der BGW oder Betriebsstättennummer bereithalten
  4. Online-Verfahren starten
  5. Alle Schritte des Online-Verfahrens durchlaufen
  6. Dokument mit der Kostenzusage für die namentlich aufgeführten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrucken und bei der Ausbildungsorganisation vorlegen

 

Einfach registrieren und das Online-Verfahren starten!

 

Quelle: BGW Online

Novellierung der Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung seit dem 01.04.2015

Die Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung im Betrieb umfasste bisher eine Grundschulung mit 16 Unterrichtseinheiten und ein Fortbildung mit 8 Unterrichtseinheiten.


In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Themenfeldern, z.B. im Bereich der
Reanimation, deutliche Vereinfachungen ergeben. Gleichzeitig zeigen verschiedene
wissenschaftliche Studien, dass die Fülle der für die Grundausbildung vorgesehenen Themen negative Auswirkungen auf die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit der Kenntnisse bei den Teilnehmern hat.


Sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
haben sich aus o.g. Gründen für eine Novellierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ausgesprochen.

 

Demnach wurde zum 01.04.2015 die Erste-Hilfe-Ausbildung auf 9 UE reduziert und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen, Fortbildung auf 9 UE erhöht.