Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 29. Mai 2021

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Institut für Notfalltraining, mit den Standorten Iserlohn und Hagen, Neuer Kronocken 4, 58119 Hagen und Siegen, Weyertshainstr. 21, 57250 Netphen, im Folgenden: „Institut für Notfalltraining" genannt - gelten ausschließlich. 

  2. Die Angebote vom Institut für Notfalltraining sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angaben in Publikationen jeglicher Art und Form einschließlich solcher Angaben im Internet oder auf elektronischen Datenträgern.
  3. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformabrede selbst.
  4. Die Mitarbeiter vom Institut für Notfalltraining sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

 

§ 2 Zustandekommen und Umfang des Vertragsverhältnisses

  1. Anmeldungen zu Veranstaltungen vom Institut für Notfalltraining sind für den Anmeldenden rechtsverbindlich.
  2. Die Anmeldung gilt als vom Institut für Notfalltraining angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald das Institut für Notfalltraining eine schriftliche Anmeldebestätigung erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat.
  3. Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnahmeplatzes innerhalb der Höchstteilnehmerzahl steht.
  4. Soweit im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis vorliegt, vom Institut für Notfalltraining jedoch Leistungen erbracht und vom Teilnehmer bezahlt worden sind, verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrages.
  5. Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit dem Institut für Notfalltraining vereinbarten Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen, sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung Bestandteil der Teilnahmegebühr.

 

§ 3 Kosten / Zahlungsmodalitäten

  1. Die Teilnahmegebühr hat kostenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto, unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer, bis zu dem in der vom Institut für Notfalltraining übersandten Rechnung genannten Zeitpunkt, in jedem Falle aber 14 Tage nach Eingang der Rechnung einbezahlt bzw. überwiesen zu werden.
  2. Abweichende Zahlungsarten oder -modalitäten, insbesondere die Gewährung einer Ratenzahlung, bedürfen in jedem Falle einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Das Institut für Notfalltraining ist insbesondere zur Hereinnahme von Wechseln oder Schecks nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Einlösung. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem das Institut für Notfalltraining über den Gegenwert verfügen kann.
  3. Widerspruch gegen die Rechnung ist nur innerhalb von 10 Tagen nach Posteingang möglich, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
  4. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, hat er während des Verzugs die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, wobei es sich das Institut für Notfalltraining vorbehält, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
  5. Das Institut für Notfalltraining ist bei Zahlungsverzug des Teilnehmers darüber hinaus berechtigt, für schriftliche Mahnungen eine Mahnkostenpauschale in Höhe von mind. 5,00 € anzusetzen. Weist das Konto des Teilnehmers nicht die erforderliche Deckung auf, hat der Teilnehmer darüber hinaus etwaig beim Institut für Notfalltraining anfallende Rücklastschriftkosten zu ersetzen.
  6. Der Teilnehmer verzichtet bei bezahlten Leistungen vom Institut für Notfalltraining auf sämtliche Rechtsmittel, die über eine Rechnungsberichtigung hinausgehen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Institut für Notfalltraining bleiben unberührt.
  7. Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch das Institut für Notfalltraining schriftlich anerkannt worden ist.
  8. Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen das Institut für Notfalltraining bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung.
  9. Das Institut für Notfalltraining behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. In diesem Falle bleibt das Recht des Teilnehmers unberührt, den Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens beim Institut für Notfalltraining zu erbringen.

 

§ 4 Beendigung des Vertragsverhältnisses

  1. Das Vertragsverhältnis mit dem Institut für Notfalltraining endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung, sowie im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung, sofern nicht eine Rechtsnachfolge stattfindet.
  2. Schriftliche Um- oder Abmeldungen des Teilnehmers sind bis maximal einen Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Teilnehmer hat jedoch bei wirksamem Rücktritt bis einschließlich vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € je Teilnehmer zu bezahlen, bei Rücktritt zwischen dreizehn und einschließlich sieben Tagen eine solche in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 15 €, sowie bei Rücktritt zwischen sechs und einschließlich einem Tag vor Beginn der Veranstaltung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 20 €. Für die von der BG getragenen Erste Hilfe Ausbildungen bzw. Fortbildungen, wird die von der BG festgelegte Teilnehmerpauschale, in der jeweils gültigen Fassung, zu Grunde gelegt. Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass dem Institut für Notfalltraining ein geringerer Schaden entstanden ist als dies sich in der zu erbringenden Bearbeitungsgebühr oder in der vollen Teilnahmegebühr widerspiegelt.
  3. Der Teilnehmer ist überdies berechtigt, dem Institut für Notfalltraining einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle haften der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer für Ansprüche vom Institut für Notfalltraining aus dem Vertragsverhältnis gesamtschuldnerisch. Das Institut für Notfalltraining ist berechtigt, die Stellung eines Ersatzteilnehmers abzulehnen, wenn dies für das Institut für Notfalltraining unverhältnismäßig wäre, insbesondere aus in der Person des Ersatzteilnehmers liegenden Gründen.

 

§ 5 Änderungsvorbehalte vom Institut für Notfalltraining

  1. Unplanmäßige Änderungen, insbesondere des vereinbarten Termins, Orts oder Referenten der Veranstaltung behält sich das Institut für Notfalltraining ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhalts stellen lediglich unwesentliche Änderungen in diesem Sinne dar.
  2. Das Institut für Notfalltraining verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung in frühestmöglicher Zeit zu unterrichten.
  3. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so erstattet das Institut für Notfalltraining umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
  4. Muss eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben werden, ist der Teilnehmer innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Mitteilung dieses Umstandes durch das Institut für Notfalltraining zum schriftlich zu erklärenden Rücktritt berechtigt. Das Institut für Notfalltraining erstattet in diesem Falle umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.

 

§ 6 Urheberrecht

  1. Die von Institut für Notfalltraining herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen - unabhängig vom dabei verwendeten Medium - stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung.
  2. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung vom Institut für Notfalltraining vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgend einer Form weitergegeben werden. Das Institut für Notfalltraining behält sich insoweit alle Rechte vor.

 

§ 7 Haftung vom Institut für Notfalltraining

  1. Das Institut für Notfalltraining schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um vom Institut für Notfalltraining, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom Institut für Notfalltraining verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Bereich wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet das Institut für Notfalltraining für solche Schäden, die vom Institut für Notfalltraining, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom Institut für Notfalltraining leicht fahrlässig verursacht worden sind, auf das vorhersehbare und vertragstypische Maß möglicher Schäden.
  2. Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden keine Anwendung für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Institut für Notfalltraining oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom Institut für Notfalltraining beruhen.
  3. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen, Abbildungen und Grafiken wurde mit großer Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht haftbar gemacht werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur.

 

§ 8 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
  2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen dem Institut für Notfalltraining und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat. Für mögliche kaufrechtliche Ansprüche wird die Geltung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Niederlassung vom Institut für Notfalltraining. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz der jeweiligen Niederlassung vom Institut für Notfalltraining als vereinbart.