Einweisung Medizinprodukte

Unterweisung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)

Als Betreiber von Automatisch Externen Defibrillatoren (AED) unterliegen Ihre Geräte dem Medizinproduktegesetz.


Jeder Betrieb, der einen AED kauft, ist verpflichtet an einer Medizinprodukteeinweisung (gemäß § 5 MPBetreibV) teilzunehmen.

Dabei müssen für jeden Betrieb Gerätebeauftragte ernannt und geschult werden. Die Einweisung und Schulung übernehmen wir. Unsere Mitarbeiter sind zertifizierte Medizinprodukteberater für Defibrillatoren von Medtronic / Physio Control, Philips, Laerdal, Weinmann, Schiller und Metrax.

Grundlehrgang
Sie erlernen die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Grundlagen des Notfallmanagements. Der Grundlehrgang dauert ca. 4 UE a 45 min. Dabei wird anhand von Notfallszenarien der Umgang mit Trainer-Defibrillatoren an Wiederbelebungspuppen geübt, vermittelt und erlernt. Sie erhalten nach dem Kurs von unseren Ausbildern ein Zertifikat über ihre erworbene Qualifikation.

Sind Fortbildungen notwendig?
Um ein AED-Gerät im Notfall sicher zu bedienen Bedarf es der Übung. Die alle 2 Jahre wiederkehrende Schulung dauert ca. 2 UE a 45 min. in Verbindung mit einer Erste Hilfe Fortbildung gem. BGV A1. Durch unsere Ausbilder erhalten Sie dann die Bestätigung über die Verlängerung der Qualifikation.
Wir bieten Ihnen alle Ausbildungen als Inhouse Seminare an. Wir kommen zu Ihnen. Gerne im Rahmen einer Erste Hilfe Aus oder Fortbildung gem. BGV A1