Jahresfortbildung für Rettungsdienstpersonal (30 Stunden)

gemäß § 5 Abs. 5 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst tätigen Personals ist eine wichtige Komponente der Qualitätssicherung. Die in NRW vorgeschriebene 30-Stündige Jahresfortbildung trägt dazu bei.

 

Alle Themen dieser Fortbildung sind so ausgewählt, dass vorhandenes Wissen aufgefrischt und aktuelle Standards vermittelt werden. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben des European Resuscitation Council und der ILCOR-Leitlinien, sowie an den Qualitätsanforderungen eines modernen Rettungsdienstes.



 

Zielgruppe:

Ausgebildete Rettungssanitäter/-innen

 

 

Ausbildungsdauer:

30 Stunden in Voll- oder Teilzeit

 

Inhalte der Ausbildung:

Unsere Ausbildungsinhalte werden jedes Jahr an die neuesten Standards und Leitlinien der WHO und Bundesärztekammer angelehnt. 22 Stunden können mit Ihren persönlichen Themenwünschen gestaltet werden, die wir gerne individuell mit Ihnen erarbeiten. Zu jeder Fortbildung gehört natürlich immer ein Mega-Code-Training nach ERC, mit einem Umfang von 8 Stunden.

 

Schulungsmaterialien:

im Preis mit inbegriffen

Viele Vorteile für Sie!

  1. Inhouse Schulungen bereits ab 10 Teilnehmern
  2. Flexible Termingestaltung nach Ihren Wünschen
  3. Ausbildung durch langjährig erfahrene Notärzte und (Lehr-)Rettungsassistenten, sowie Berufsfeuerwehrleute und Apotheker
  4. Hohe fachliche und didaktische Qualität, praxisorientiert und Teilnehmer zentriert in Einzel- und Gruppenarbeit