Fortbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer
nach § 10 ArbSchG, zur Erfüllung der Vorgaben nach ASR A2.2
Arbeitgeber sind nach §10 ArbSchG verpflichtet, Personen zu benennen, die u.a. Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.
In diesem Seminar werden Ihre Kenntnisse über den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf den aktuellsten Stand gebracht. Hierzu zählt der Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften, die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern.
Sie sind damit in die Lage versetzt, Ihr Unternehmen in vorbeugenden Brandschutzfragen zu unterstützen und im Brandfall durch Anwendung Ihrer praktischen Löscherfahrung Brandschäden zu minimieren.
Zielgruppe:
ausgebildete betriebliche Brandschutzhelfer -
jährliche vorgeschriebene Fortbildung
Ausbildungsdauer:
3 Zeitstunden
einige Inhalte der Ausbildung:
- Rechtsgrundlagen
- Brandschutzorganisation im Unternehmen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandbekämpfung
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Verhalten im Brandfall
- Brandbekämpfungseinrichtungen
- Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
Schulungsmaterialien:
im Preis mit inbegriffen
Viele Vorteile für Sie!
- Inhouse Schulungen bereits ab 10 Teilnehmern
- Flexible Termingestaltung nach Ihren Wünschen
- die Kombination mit Seminaren in der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung ist problemlos möglich -
Sie Sparen Zeit und Geld!!! - Ausbildung durch langjährig erfahrene Berufsfeuerwehrleute mit Führungsqualifikation
- Realitätsnahe praktische Übung des Erlernten mit neuester Brandsimulationstechnik
- Hohe fachliche und didaktische Qualität, praxisorientiert und Teilnehmer zentriert in Einzel- und Gruppenarbeit